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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 R 30/16   

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https://dejure.org/2019,84955
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 R 30/16 (https://dejure.org/2019,84955)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.02.2019 - L 9 R 30/16 (https://dejure.org/2019,84955)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - L 9 R 30/16 (https://dejure.org/2019,84955)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 R 30/16
    Dies setzt jedoch im vorliegenden Fall voraus, dass entweder eine Funktionseinheit zwischen dem Landkreis L. und der Beklagten bestand oder für den Landkreis L. ein zwingender sozialrechtlicher Beratungsbedarf des Klägers für den Leistungsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung ersichtlich war (vgl. BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R -, juris Rn. 30).
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R

    Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 R 30/16
    Maßgeblich sind also die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben (BSG, Urteil vom 17. April 2008 - B 13 R 131/07 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 R 30/16
    Dieser hat zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 15 und 14 SGB I) verletzt hat; ferner muss zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 -, juris Rn. 18).
  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 R 30/16
    Denn die Beschränkung der Feststellungspflicht auf mehr als sechs Jahre zurückliegende Daten soll dem Versicherungsträger lediglich die Möglichkeit verschaffen, im Versicherungsverlauf enthaltene, aber noch nicht bescheidmäßig festgestellte Daten ohne Bindungen durch Vertrauensschutzerwägungen (vgl. § 45 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - SGB X) erleichtert zu berichtigen (BSG, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 RA 76/90 -, juris Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 R 3731/20
    Grundsätzlich liegt eine schwere spezifische Leistungsbehinderung auch dann vor, wenn besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz vorliegen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R -, Juris, Rdnr. 28 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 30.11.1982 - 4 RJ 1/82 -, SozR 2200 § 1246 Nr. 104, Juris; Urteile des erkennenden Senats vom 19.06.2019 - L 9 R 3121/14 - und vom 15.05.2018 - L 9 R 30/16 -, n.v.).
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